
Wie verläuft eine Psychotherapie-Sitzung?
Prinzipiell beginnt ein therapeutisches Setting mit einem Erstgespräch. Wir lernen uns kennen, Sie berichten von dem, was Sie zu mir führt, und ich erfrage zusätzlich für mich wichtige Zusammenhänge und Details.
Wichtig ist, dass Sie sich vorstellen können, in einem Vertrauensverhältnis mit mir zusammen Ihr persönliches Thema zu bearbeiten.
Sollten Sie sich aufgrund des Erstgespräches dafür entscheiden, dass ich Sie bei Ihrem Veränderungsprozess begleiten soll, schließen wir einen Behandlungsvertrag, der die formalen Vereinbarungen für unsere gemeinsame Arbeit in den Therapiesitzungen festhält.
Was vielleicht erst in einem weiteren Gesprächstermin besprochen werden kann, sind Ihre Therapieziele; diese werden Bestandteil des Behandlungsvertrages.
Haben wir den Behandlungsvertrag geschlossen, besprechen wir die Therapiemethode, die sich für Ihr Thema eignet; allerdings kann sich innerhalb der Therapie ergeben, dass entweder andere, bisher noch nicht bemerkte Themen vorrangig werden, oder die Themenlage sich doch als eine Andere erweist als zuvor angenommen. In diesen Fällen muss man die Methode anpassen. Es wird also ein dynamischer Prozess sein, in den wir einsteigen.
Wie sind meine Honorare gestaltet?
Die Psychotherapie bei einem Heilpraktiker wird grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – es sei denn, Sie haben in Ihrem Versicherungsvertrag andere Regelungen vereinbart. Die privaten Krankenkassen sind in ihren diesbezüglichen Angeboten meist etwas großzügiger und flexibler. Erfragen Sie bitte die Regelungen und Möglichkeiten bei Ihrer Krankenkasse.
Die Angebote in meiner Praxis richten sich somit an Selbstzahler. Üblicherweise bezahlen Sie in der Praxis bar oder mit Karte direkt nach der Sitzung.

Meine Honorare
Erstgespräch: 50,- Euro (50 min), 90,- Euro (90 min)
Probesitzungen (max. 3): 60,- Euro (50 min), 100,- Euro (90 min)
Anschließende Einzelsitzungen: 80,- (50 min), 140,- Euro (90 min)
Sie können diese Kosten in Ihrer Steuerklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend machen.